Vereinbarungen
Bezogen auf die der Eigentümergemeinschaft abweichenden Regelungen von Gesetzesvorschriften und des Wohnungseigentumsgesetzes, kann der Gebrauch des Sondereigentums und Gemeinschaftseigentums durch Vereinbarungen geregelt werden.
Bezogen auf die der Eigentümergemeinschaft abweichenden Regelungen von Gesetzesvorschriften und des Wohnungseigentumsgesetzes, kann der Gebrauch des Sondereigentums und Gemeinschaftseigentums durch Vereinbarungen geregelt werden.