Verwalterbestellung

Der Verwalter kann durch die Teilungserklärung für höchstens drei Jahre durch den teilenden Eigentümer (meist Bauträgergesellschaft) bestellt werden oder durch die Eigentümerversammlung mit einfachem Mehrheitsbeschluss (Zwingendes Recht, WEG § 26 Abs. 1).

  21. Februar 2020