Verbrauchserfassung

Der Vermieter hat die Pflicht, die Wohnräume mit Verbrauchserfassungsgeräten für Wärme bzw. für Warmwasser auszustatten. Die Messgeräte/Zähler kann er käuflich erwerben oder anmieten. Für den Vermieter bietet sich an, die Geräte zu mieten, denn die Kosten der Gerätemiete können in der Heizkostenabrechnung ausgewiesen und auf den Mieter umgelegt werden.

  21. Februar 2020