Immobilie
Umgangssprachlich verbindet man mit dem Begriff „Immobilie“ eine funktional zusammenhängende Einheit von Grundstück, Gebäuden und baulichen Anlagen.
Das Grundstück ist dabei eine notwendige Voraussetzung für die Errichtung von Gebäuden. Gebäude können somit niemals unabhängig vom Grundstück betrachtet werden – weder technisch, noch ökonomisch.
Begriff Immobilie aus juristischer Sicht nicht definiert