Grundstück
Hierfür gibt es keine einheitliche Definition. Je nach juristischem Teilgebiet kommt es vielmehr zu einer differenzierten Betrachtung des „Grundstücks“
—- im natürlichen Sinne: abgegrenzter Teil der Erdoberfläche
—- im katastertechnischen Sinne: Flurstück mit eigener Nummer
—- im Rechtssinne: Eintragung im Grundbuch unter einer Nummer