Mindesttemperaturen für Mietwohnungen

Der Winter naht und so mancher Mieter oder Vermieter fragt sich ob es Mindesttemperaturen für Wohnräume gibt?

Ja, es gibt sie ….. die DIN 4701 fordert die folgenden Mindesttemperaturen in Wohnräumen:

  • 20 Grad in Wohn- und Schlafräumen,
  • 15 Grad in Fluren / Dielen
  • 22 Grad in Bädern.

 

Der Mieter ist verpflichtet, seine Mieträume so zu heizen, dass keine Wasser- und Heizrohre einfrieren können.

  2. November 2021

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