Zubehörräume (Wohnflächenverordnung)

Fernab von der Wohnfläche existieren auch Zubehörräume. Diese Räume sind von der Wohnfläche und deren Berechnung ausgeschlossen, da sie sich außerhalb des eigentlichen Wohnbereichs befinden.

Unter Zubehörräume versteht man Abstellräume, Waschräume, Keller, Dachböden, Heizungsräume, Öltankkeller und Garagen. Auch Büro-und Geschäftsräume zählen nicht zur Wohnfläche.

  21. Februar 2020