Instandh. Rückstellung beim Kauf einer Immobilie
Es kann vorkommen, dass Käufer von gebrauchten ETW zu viel Grunderwerbssteuer zahlen. In diesem Fall kann es beim Notartermin vorkommen, dass bei der Kaufvertragsbeurkundung übersehen wird, die Höhe der IHR zu berücksichtigen, die beim Kauf dem Käufer übergeht. Die IHR ist aus der Bemessungsgrundlage der Grunderwerbssteuer abzuziehen, sprich vom Kaufpreis abzuziehen.
Wird der gesonderte Hinweis auf die IHR im Kaufvertrag vergessen, erfolgt die Beitragsbemessung inkl. IHR.