KWKG-Umlage

Die Umlage nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) dient der Förderung von Anlagen, die gleichzeitig Strom und Wärme erzeugen. Diese Anlagen erreichen einen höheren Nutzungsgrad, wodurch Brennstoff eingespart und Kohlendioxid-Emissionen reduziert werden können.

  21. Februar 2020