Instandhaltungsrückstellungen

Zu einer ordnungsgemäßen Verwaltung gehört die Bildung von Instandhaltungsrückstellungen. Von dem WEG nicht zwingend vorgeschrieben, werden die Rückstellungen als Vorsorge empfohlen. Die Eigentümer haben einen großen Ermessungsspielraum bei der Höhe der Rückstellungen. Nur überhöhte oder zu geringe Ansätze verstoßen gegen die Grundsätze ordnungsmäßiger Verwaltung.

  21. Februar 2020