Grunderwerbsteuer
Die Grunderwerbsteuer wird beim Kauf von Grundstücken und Immobilien zur Zahlung fällig. Genauer wird hier der Erwerb von Grundeigentum besteuert.
Der Immobilienkäufer, als neuer Eigentümer, wird erst im Grundbuch eingetragen (Auflassungsvormerkung), wenn von ihm die Grunderwerbsteuer an das zuständige Finanzamt geleistet wurde. Im Anschluss erfolgt durch das Finanzamt die Zahlungsbestätigung in Form einer Unbedenklichkeitsbescheinigung.