Amtszeit Verwalter
Erstverwaltung: max. 3 Jahre, die Amtszeit bei einem Neubau beginnt bei der Übergabe der ersten Wohnung vom Bauträger an den neuen Eigentümer.
Folgeverwaltung: max. 5 Jahre
Erstverwaltung: max. 3 Jahre, die Amtszeit bei einem Neubau beginnt bei der Übergabe der ersten Wohnung vom Bauträger an den neuen Eigentümer.
Folgeverwaltung: max. 5 Jahre