Abrechnungsspitze

Mit der Abrechnungsspitze ist der Betrag gemeint, der sich daraus ergibt, wenn die Vorauszahlungen nach dem Wirtschaftsplan (Planzahlen) nicht mit den tatsächlichen Kosten des Wirtschaftsjahres übereinstimmen.

Sind die tatsächlichen Kosten höher als die Vorauszahlungen, muss eine Nachzahlung durch den Eigentümer erfolgen. Sind die Kosten dagegen niedriger, erhält der Eigentümer eine Guthabenauszahlung.

  21. Februar 2020