WEG-Verwaltung
Die Verwaltung von Wohnungseigentümer-Gemeinschaften (WEG-Verwaltung) beinhaltet die kaufmännische und technische Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums.
WEG-Digital
Hybridversammlung und Umlaufbeschlüsse digital.
SE-Verwaltung
Verwaltung Ihres Sondereigentums.
Reguläre Verwaltertätigkeiten (Inklusivleistungen):
- Einberufung von Eigentümerversammlungen / Leitung der Versammlungen sowie Fertigung der Niederschriften gem. § 24 WEG. Die kalkulierte Pauschalvergütung umfasst die Einberufung / Abhaltung einer Versammlung jährlich.
- Vorlage der Jahresabrechnung für das vergangene Wirtschaftsjahr und des Wirtschaftsplans für das laufende oder folgende Wirtschaftsjahr zur Beschlussfassung in der ordentlichen Versammlung.
- Ordnungsgemäße Führung der Beschlusssammlung gem. § 24 Abs. 7 WEG. Gewährung der Einsichtnahme in die Beschlusssammlung nach § 24 Abs. 7 Satz 8 WEG. Die Form der Beschlusssammlung (z. B. schriftlich/elektronisch) bestimmt der Verwalter.
- Fristgerechter Versand des Versammlungsprotokolls soweit hierzu eine Pflicht besteht oder dies beschlossen ist/wird. Die Kosten (Kopien / Porto) sind in der pauschalen Verwaltergebühr enthalten.
- Vollzug der Versammlungsbeschlüsse und Überwachung der bestehenden Gemeinschafts- bzw. Hausordnung.
- Geordnete Aufbewahrung aller Verwaltungsunterlagen: Es gelten die handels- bzw. steuerrechtlichen Fristen. Nach Ablauf dieser Fristen ist der Verwalter berechtigt, einen Beschluss über die datensichere Vernichtung bzw. weitere Aufbewahrung gegen Kostenerstattung herbeizuführen.
- Überwachung der ordnungsgemäßen Erfüllung von bestehenden Arbeits-, Anstellungs- bzw. Dienstverträgen mit Hausmeister, Reinigungs- oder sonstigen Dienstkräften.
- Herbeiführung von Beschlüssen über den Abschluss aller sonstigen Verträge, die zur ordnungsgemäßen Bewirtschaftung der Anlage notwendig sind.
- Regelmäßige Begehung des gemeinschaftlichen Eigentums zur Feststellung des Instandhaltungs- und Instandsetzungsbedarfs.
- Durchführung einer geordneten Kontenführung und Verwaltung der eingenommenen Gelder.
- Ausweis der Kosten gem. § 35 a Abs. 1, 2 EStG (haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienst- bzw. Handwerkerleistungen) in der Jahresabrechnung bzw. durch gesonderte Aufstellung als Anlage zur Jahresabrechnung.
- Teilnahme an Verwaltungsbeiratssitzungen außerhalb der üblichen Bürozeiten oder bei mehr als einer Sitzung jährlich.
- Kosten für Porto und Kopien sind in der Verwaltergebühr enthalten, wenn 70% der Eigentümer an der schriftlichen Kommunikation über E-Mail teilnehmen.
Besondere Verwaltertätigkeiten
(Kosten sind NICHT in der regulären Verwaltervergütung enthalten und werden gesondert vergütet)
- Einberufung, Durchführung und Protokollierung außerordentlicher Eigentümerversammlungen, soweit den Grund hierfür nicht der Verwalter zu vertreten hat.
- Bearbeitung von Rechtsstreitigkeiten – Korrespondenz und Vertretung der WEG
- Verhandlungen mit Behörden und Erfüllung behördlicher Auflagen auf Grund gesonderter Beschlussfassung sowie Bearbeitung von Baugenehmigungsverfahren von Grundstücksnachbarn.
Alle Tätigkeiten werden in einem gemeinsamen Gespräch mit Ihnen schriftlich vereinbart.
Ich kann Herrn Rüdiger Debus nur empfehlen. Die Zusammenarbeit mit Ihm und seinem Team ist ein Erfolg. Vielen Dank.
Herr Debus und seine Mannschaft betreut unsere vermietete 2-Zimmerwohnung in einem Mehrfamilienhaus, sowie das gesamte Objekt, in Idstein seit 2017. Zudem hat er drei Mehrfamilienhäuser mit unserer Eigentumswohnung vor einem Jahr als Verwalter übernommen. Die Anlage ist gut gepflegt, das Team ist engagiert, effizient und reagiert umgehend auf Anfragen.
Beste Grüße.
Super nettes, verständnisvolles Team! Ein großes Lob an Herrn Debus und die Mitarbeiter. Kümmern sich schnell um alles auch, wenn der Schaden zur späten Stunde ist. Haben für alles eine Lösung! Das Haus ist in guten Händen!