Gewährleistung

Gesetzlich festgelegte Verpflichtung und verjährt bei neuen Sachen nach 2 Jahren. Die Bauträgergewährleistung (Neubau) verjährt nach 5 Jahren.

Verkäufer übernimmt die Gewähr dafür, dass die Sache zum Übergabezeitpunkt mangelfrei ist, es besteht eine zeitlich begrenzte Nachbesserungspflicht.

  21. Februar 2020