Abgeschlossenheitsbescheinigung

Das Wohnungseigentumsgesetz fordert einen urkundlichen Nachweis der entsprechenden Wohnung oder Nutzungseinheit bei der Begründung von Wohnungs- und Teileigentum. Bsp. bei der Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen. Ausgestellt wird diese Bescheinigung vom Bauaufsichtsamt.

Der Zweck eines Aufteilungsplans ist, die Grenzen des Sondereigentums und des Gemeinschaftseigentums eindeutig aufzuzeigen. Zusätzlich zum Sonder- und Gemeinschaftseigentum können privatrechtlich Sondernutzungsrechte durch die jeweiligen Eigentümer erworben werden. Die Sondernutzungsrechte müssen in der Abgeschlossenheitserklärung nicht berücksichtigt werden, jedoch in der Teilungserklärung.

Kurz gefasst, eine klare Dokumentation des Herrschaftsbereiches des Sondereigentums.

  21. Februar 2020