Verwaltungsbeirat

Der Beirat ist ein Organ der Wohnungseigentümergemeinschaft. Er wird mit Stimmenmehrheit durch die Wohnungseigentümergemeinschaft gewählt und hat in der Regel drei Mitglieder. Er besteht aus einem Wohnungseigentümer als Vorsitzenden, einem Vertreter des Vorsitzenden und einem Beisitzer.

Der Verwaltungsbeirat unterstützt den Verwalter bei der Erfüllung seiner Aufgaben. Er nimmt beratende, vermittelnde und prüfende (Belegprüfung) Funktionen wahr. Der Verwaltungsbeirat ist kein Vertretungsorgan der Eigentümergemeinschaft, sofern ihm die Kompetenzen nicht ausdrücklich durch die Vereinbarung übertragen wurden.

Vorsicht: Erhält der Verwaltungsbeirat für seine Tätigkeit eine Vergütung, erhöht sich auch dessen Haftung. Grundsätzlich ist der Abschluss einer Beiratsversicherung für kleines Geld sinnvoll.

Ein Verwaltungsbeirat unter drei Mitgliedern, wie er manchmal vorkommt, ist nach dem WEG kein Beirat bzw. ist nicht existent.

  21. Februar 2020